Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass eine Verbreitung von digitalen Raubkopien kaum zu verhindern ist.

Es handelt sich bei ihnen um Informationsgüter, die als solche eine starke Tendenz zu öffentlichen Gütern aufweisen. Es liegt keinerlei Rivalität im Konsum vor und das Ausschlussprinzip ist bis heute weder technisch noch rechtlich durchzusetzen und wird dies wohl auch in Zukunft nicht sein. Die bisherigen Maßnahmen der Rechteinhaber haben sich als wirkungslos erwiesen, denn weder die Strafverfolgung von Raubkopierern, noch Kopierschutzmaßnahmen oder die bisherige Öffentlichkeitsarbeit der Rechteinhaber haben das Raubkopieren eindämmen können.

Die organisierte Raubkopierer-Szene kann durch Maßnahmen der Urheber ohnehin nicht erreicht werden. Ihre Motive sind immun gegen die Argumente der Rechteinhaber und eine strafrechtliche Verfolgung verstärkt nur das Bemühen der Szene. Auch nach mehr als zwanzig Jahren Aktivität konnte die Szene nicht zerschlagen werden. Die bisherigen Maßnahmen fordern die Szene lediglich heraus und bieten ihnen Rechtfertigungen ihres Handelns und sollten daher eingestellt werden.

Die Gelegenheitskopierer sollten als Chance betrachtet werden. Die Rechteinhaber sollten erkennen, dass Raubkopieren einen Bedarf an ihren Produkten ausdrückt und daher versuchen, zumindest einen Teil der Raubkopierer in zahlende Kunden zu verwandeln. Mit den bisherigen Maßnahmen ist dies jedoch nicht möglich. Als mögliche Alternativen können daher folgende Maßnahmen aufgezeigt werden:

  1. Massenklagen gegen Gelegenheitskopierer sollten eingestellt werden.
  2. Der Wert der Originale gegenüber den Raubkopien sollten nicht durch Kopierschutzverfahren vermindert werden.
  3. Legale Download-Portale sollten eine mit den illegalen Tauschbörsen vergleichbare Auswahl bei möglichst wenig Nutzungsbeschränkungen aufweisen.

Raubkopierer kriminalisierende Kampagnen sollten eingestellt und durch Öffentlichkeitsarbeit ersetzt werden, die ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Urheberrechts schafft.