Beispielprozess eines verurteilten Raubkopierers zur Darstellung rechtlicher Vorgehensweisen

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von Jakob Kufert, Andreas Schönau, Kay Thunig
In regelmäßigen Abständen liest man in der Zeitung Berichte über erfolgreiche Einsätze der Polizei, denen zum weiteren Male ein Schlag gegen die Softwarepiraterie gelungen ist.

Tatsächlich aber sind diese meist umfangreicher als erwartet. Die eigentlichen Folgen von diesen illegalen Handlungen, sowie der weitaus tiefgreifendere Tatbestand auf Seiten der Raubkopierer und die Vorangehensweise der Polizei wird im folgenden Text näher erläutert.

Viele Urheberrechtsverletzer wiegen sich in größter Sicherheit – bis zu dem Tag, an dem sie ein Schreiben von ihrem örtlichen Amtsgericht erhalten und sich vor Gericht verantworten müssen. Dieser Brief beschreibt die Straftat detailgetreu, informiert den Angeklagten über das Ausmaß seiner illegalen Machenschaften und zeigt ebenso die Schäden auf, die durch diesen Verstoß begangen wurden. Beigelegt ist dabei eine direkte Anklageschrift, die alle Schuldigen, sowie alle Paragrafen, gegen die verstoßen wurde, auflistet. In dem hier beschriebenen Fall handelt es sich um eine Gruppe von Jugendlichen, die am 4.01.2003 "unter der Adresse "www.bockwurst.dl.am" eine Seite ins Internet [gestellt hat], auf der urheberrechtlich geschützte Anwendersoftware zum kostenlosen Download bereit gestellt wurde." Dabei handelte es sich um Filme, Spiele, Musik sowie um diverse Programme. Darin enthalten waren ebenso "für die Umgehung der Programmsicherung erforderliche Cracks, Key-Generatoren oder Patches", welche die Angeklagten vermutlich durch Tauschbörsen oder Release-Groups erhielten. Diese Anwendersoftware wurde anschließend auf verschiedene One-Click-Hoster hochgeladen. Um sich vor der Polizei zu schützen, erstellten die Angeklagten ein Anti-Leech-System. Nach dem Herunterladen eines kleinen Plug-ins, konnte die IP-Adresse des Downloadservers für die User der Seite unsichtbar gemacht werden. Somit waren Angriffe auf den Server kaum noch möglich. Im September 2003 fusionierte die Bockwurst-Seite mit "High-Qualitiy-Downloads". Dadurch vergrößerte sich das Angebot der illegalen Programme stark. Aufgrund steigender Nutzer- und Zugriffszahlen auf die Seite, rentierte sich die Platzierung verschiedener Werbebanner und Pop-Up-Fenster. Somit war die Mietung größerer Server finanzierbar. Ab diesem Punkt wurde die Seite auch kommerziell genutzt. Ein Angeklagter verdiente mit der gesamten Werbung innerhalb von 9 Monaten rund 53.500€. Abzüglich der Serverkosten blieb am Ende ein Reinbetrag von 22.700€ übrig. Dieser wurde bei der Untersuchung seines Hauses in bar sichergestellt.

Die Polizei hatte seit Beginn dieser illegalen Aktivitäten die Verdächtigen streng bewacht und unaufhörlich nach Beweisen gesucht, bis die Seite schließlich durch das LKA Sachsen am 26.01.2005 abgeschaltet wurde. Als Grund für ihre Tat gaben die Angeklagten an, dass sie die größte deutschsprachige Internetseite für Raubkopien aufbauen wollten. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung wurden an die Beschuldigten von 15 Firmen, die Schäden durch den illegalen Handel erwarben, Strafanträge gestellt. Die dafür nötigen Informationen sammelte die Polizei folgendermaßen: Es erschien die Anzeige einer Softwarefirma, aufgrund eines Verstoßes des Urheber- und Markengesetzes auf der genannten Seite. Daraufhin konzentrierte sich die Polizei auf zwei Ermittlungswege. Zunächst wurde die IP-Adresse sowie der Provider/Hoster der Bockwurstseite ermittelt. Die andere Möglichkeit bestand in der Ermittlung der Zahlungswege der Werbeeinnahmen. Anschließend fand eine Überwachung der verdächtigen Personen statt, bei der zahlreiche Beweismittel gesammelt wurden. Unter Anderem fanden Ermittlungen zu den Werbepartnern und "Downloadern" der Bockwurst-Seite sowie Testdownloads statt. Die Seite wurde daraufhin für vier Tage überwacht. Dabei fanden am Tag ungefähr 90.000 Zugriffe statt. Während der Überwachung wurden genau 11.559 Programme heruntergeladen, sodass dabei ein geschätzter Schaden von 2.468.010,60€ entstand. Ebenso wurden Gespräche gesichert, die über Chatprogramme und Telefonate erfolgten. Das Strafmaß, für eingangs erwähnten Verletzungen, fiel für die Betroffenen dennoch gering aus.


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