Raubkopierer Strafen
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Welche Strafen drohen?

Raubkopierer in Konflikt mit dem Gesetz

NO COPY

von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten

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Die Strafen gegen Raubkopierer sind unterschiedlich. Es kommt immer darauf an, welche Tat zur Grunde liegt. Wer beispielsweise Film, Musik oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Netz für den privaten Zweck runtergeladen hat, muss mit deutlich weniger Strafen rechnen. Wer dagegen kommerziell mit Raubkopien gehandelt und sich damit einen geldwerten Vorteil geschaffen hat, dem drohen härtere Strafen.


Abmahnung Downloads

Was tun bei einer Abmahnung?

Die Abmahnung wegen Filesharing oder sonstiger Urheberrechtsverletzung ist oft ein Schock. Die Vorwürfe klingen sehr hart und führen bei den Abgemahnten zu großen Ängsten. In diesem Artikel wird erklärt, welche Bedeutung eine Abmahnung wirklich hat.


Abmahnung aufgrund von illegalen Downloads

Die meisten erwischt es, weil sie etwas aus dem Netz heruntergeladen haben. Grundsätzlich jedoch gilt, dass das Downloaden alleine kaum einen nennenswerten Strafgegenstand darstellt. Wer also ein Werk aus dem Internet für den privaten Gebraucht downloadet, dürfte sich eher vor Strafen nicht fürchten. Doch darin liegt nicht das Problem. Die meisten downloaden Werke in sogenannten Tauschbörschen, wie beispielsweise mit einer Torrent-Software. Da hier beim Download auch gleichzeitig ein Upload mit anderen Teilnehmern des Torrent-Netzwerkes stattfindet, findet eine breite Vervielfältigung statt. Und genau an diesem Punkt greifen die Abmahner an: Die massenhafte Verbreitung ihres Werkes stellt einen  Strafgegenstand dar und somit hat der Urheber deutlich bessere Karten in der Hand den Raubkopierer mit einer Abmahnung zur Kasse zu bieten.

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Welche Strafen drohen einem Raubkopierer?

Lange Zeit wurde das „Raubkopieren“, zumindest das im privaten Bereich, kaum verfolgt. Angesichts von Internet-Tauschbörsen mit einer riesigen Auswahl an Raubkopien wähnten sich manche Nutzer schon in einem rechtsfreien Raum. Und tatsächlich ist die strafrechtliche Verfolgung von Millionen Raubkopierern annähernd unmöglich. Daher werden vor allem die professionellen Händler von Raubkopien verfolgt und bestraft.

In der letzten Zeit kommt es jedoch auch vermehrt zur Verfolgung von Personen, die zum „Eigenbedarf“ kopieren und tauschen. Einige Institutionen setzen sogar eigens entwickelte Software ein, die Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen protokolliert und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.

Zunächst einmal ist jede Verletzung des Urheberrechts illegal. Doch nicht immer mischt sich der Staat ein, wenn eine Rechtsverletzung stattfindet. Wer beispielsweise illegal einen Kopierschutz zum privaten Gebrauch herstellt, dem drohen zumindest aus staatlicher Seite zunächst keine Sanktionen – es gibt also kein Bußgeldverfahren oder Sonstiges. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hervor (Aktenzeichen 1 BvR 2182/04). Das heißt, eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die nicht durch das Urheberrecht gestattet ist (zum beispielsweise das Kopieren einer geschützen CD), kann im Grunde nur von dem Urhebern selbst, also zivilrechtlich, verfolgt werden. Weiterlesen



RaubkopiererDie Maßnahmen variieren je nachdem, ob das Kopieren zu privaten oder zu kommerziellen Zwecke erfolgt. Das Gesetz sieht für „normale“ Vergehen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Bei einem gewerblichen Vertrieb droht neben einer Geldstrafe ein Gefängnisaufenthalt von bis zu fünf Jahren. Eine solche „Gewerblichkeit“ kann schnell erreicht sein. Sie liegt immer dann vor, wenn mit dem Verkauf von Raubkopien ein Gewinn erzielt wird. Sei es bei einer Versteigerung von Raubkopien über Ebay oder beim Verkauf von selbst gebrannten Medien (z. B. CDs und DVDs) an Schulkameraden.

Wer zudem auch noch Kopierschutzverfahren umgeht oder Hilfsmittel zum Knacken eines Kopierschutzes (z. B. entsprechende Software) verbreitet, muss mit Klagen der Urheber rechnen.

Das ist verboten!

Mittlerweile ist im Übrigen sogar verboten auf seiner Website einen Link zu einem ausländischen Hersteller eines Brennprogramms zu setzen, dessen Software das Aushebeln von Kopierschutzmethoden ermöglicht. Daher ist zum Beispiel ein Hinweis auf die bekannte Software AnyDVD an dieser Stelle möglich, ein Link zur Website ist jedoch verboten, weil damit „vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung“ geleistet würde.

Darüber hinaus muss auch zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen unterschieden werden.

Das bedeutet, dass Raubkopierer nicht nur von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden können. Auch die Rechteinhaber können rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen.Vor allem die Schadensersatzforderungen können einen Raubkopierer sehr teuer zu stehen kommen.

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Raubkopierer PolizeiEs wird weniger verfolgt, als angenommen

Die Realität sieht jedoch etwas weniger bedrohlich aus. Wer illegale Kopien ausschließlich für den privaten Gebrauch erstellt, muss sich eigentlich nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft fürchten. Derartige Bagatelldelikte werden im Grunde fast gar nicht verfolgt. Auch das Knacken eines Kopierschutzes ist zwar verboten, für eine rein private Nutzung aber nicht mal strafbar.

Dem Gelegenheitskopierer drohen daher die Sanktionen eher von Seiten der Rechteinhaber, die sich mit Schadensersatzforderungen auch an die Downloader, also die „kleinen Fische“ wenden können. In der Vergangenheit hat vor allem die Musikindustrie Klagen gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen angestrengt. Zwar werden hier vor allem Nutzer verfolgt, die auch selber eine große Anzahl an Dateien anbieten. Es traf jedoch auch Computerbesitzer, die nicht in großem Stil Kopien über das Internet verbreiteten, sondern lediglich einige Filme oder Musikalben herunterluden. Doch trotz diverser „Erfolgsmeldungen“ der Industrie, die von Tausenden verklagten Nutzern spricht: Zu einem Gerichtsurteil kommt es so gut wie nie. In der Regel werden die Verfahren gegen die Zahlung von zumeist einigen tausend Euro eingestellt.

Insgesamt ist die Gefahr „erwischt“ zu werden auf Grund der gewaltigen Nutzerzahlen relativ gering. Dennoch ist das Herunterladen von klar illegalen Medien (z. B. aktuellen Kinofilmen) sowie das Anbieten von geschützten Dateien verboten. Es ist tatsächlich der Fall, dass kein Nutzer im Internet anonym ist, sondern durchaus ermittelt und belangt werden kann.

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NO COPY

von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten

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Jan Krömer und Dr. William Sen sind u. a. Autoren des Buchs "NO COPY - Die Welt der digitalen Raubkopie" - erschienen im Klett-Cotta Verlag. Das Buch sorgte vor allem in Deutschland für Aufklärung für das Verständnis für Raubkopien und untersuchte kritisch das gesellschaftliche und auch ökonomische Grundverständnis für "die Kopie".

Das Buch NO COPY ist kostenlos online verfügbar.

>> Mehr über Jan Krömer und William Sen


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2 comments for “Welche Strafen drohen?

  1. Frank,
    26. Dezember, 2017 um 19:05

    Sicher ist man nur, wenn man beim Kauf von Software mit einem seriösen Händler zusammenarbeitet. Denn der achtet darauf, dass hier alle rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. 100& sicher, 100& legal!

  2. Chucky,
    1. Dezember, 2016 um 06:08

    Die sollen erstmal transparent machen, wieviel Arbeit in ihre Medienprodukte tatsächlich investiert wird. Macht mal Überschlagsrechnungen, aber das sind Milchmädchenrechnungen, dadurch kommt ihr nicht dahinter. Für einen Schnellschuß wie „Machete“ muß man wahrscheinlich nicht viel nachdenken, aber bedenkt, daß es auch Rohtestung und Studien gibt. Würden tausende Leute jahrelang über einen Film brüten, um alle Logikfehler etc. auszumerzen, wären das tatsächlich einige zehntausend Monatsgehälter. Unsere derzeitige Chartskacke kann man mittlerweile auch mit Computerprogrammen mit einem Klick auf einen Button generieren. „Thriller“ von Michael Jackson etwa ist aber nach demselben billigen Schema gestrickt und trotzdem sind es einmalige Hits, die sich aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen vom Einheitsbrei abheben.
    Oder Sade: billig, aber perfekt.
    Ich meine mich zu entsinnen, daß Sony etwa Produkttests macht und das ist nicht bloß Marktforschung. Das gab es auch mal bei Lebensmitteln und für Gebrauchsmuster gibt es auch Patente, also das Rezept ist dann geschützt.
    Sowas geht ins Geld und dann das schöne Motto „Make Believe“: wenn man nicht mehr weiß, was man glauben soll, wie soll man denn dann noch wissen, wer hier wen bescheißt?

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