Geschichte Urheberrecht
Digitalwelt wird von Lesern unterstützt; über die Links auf unserer Site verdienen wir teilweise an Affiliate-Provisionen. Mehr dazu

Die Geschichte des Urheberrechts

So hat sich das Urheberrecht entwickelt

NO COPY

von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten

digitalwelt logo

In Antike und Mittelalter kannte man ein Recht am geistigen Werk als solches noch nicht. Rechtsregeln gab es nur für die Sachen, in denen sich das Geisteswerk zeigte, insbesondere für das Eigentum hieran. Also durfte ein Buch beispielsweise nicht gestohlen, wohl aber abgeschrieben werden.

Die Bearbeitung eines Stoffes durch viele verschiedene Künstler und Autoren war der Normalfall, ebenso die Übernahme oder Veränderung von Liedern und Musikstücken durch andere Musiker. Wenn ein Autor keine Veränderung seines Textes wollte, behalf er sich mit einem Bücherfluch – so wünschte Eike von Repgow, der Verfasser des Sachsenspiegels, jedem den Aussatz auf den Hals, der sein Werk verfälschte.

VPN Software Test 2024
Bewertung der Top VPN Tools 2024 Lass dir von niemandem in deine Daten schauen!

LISTE DER TOP VPNs

Hier berührt sich die rechtsgeschichtliche mit einer geistesgeschichtlichen Beobachtung: auch die Zitierpraxis war in jenen Zeiten eine wesentlich andere, weniger strenge, als heute. Der Rang eines Künstlers bemaß sich mehr nach seinen handwerklichen Fertigkeiten als nach der Originalität seiner Erfindungen. Unsere heutige Vorstellung von künstlerischem Schöpfertum dürfte ihre Wurzeln nicht zufällig genau wie das moderne Urheberrecht im 18ten Jahrhundert haben (Französische Aufklärung, Geniekult des Sturm und Drang, romantische Kunsttheorie…)

Mit der Erfindung des Buchdrucks (um 1440) wurde es einfacher, Kopien eines Werkes in größeren Mengen herzustellen. Der Autor hatte immer noch kein „Urheberrecht“ zur Seite, er musste froh sein, wenn sein Werk nicht nur gedruckt wurde, sondern der Drucker bzw. Verleger ihm etwas für das Manuskript zahlte. Nun kam es dazu, dass Erstdrucke von anderen Druckern nachgedruckt wurden. Das erschwerte dem Erstdrucker das Geschäft, da er mehr Arbeitskraft investiert und eventuell einen Autor bezahlt hat – der Nachdrucker konnte seine Produkte naturgemäß billiger anbieten. Aber auch ein Autor konnte unzufrieden über Nachdrucker sein, denn die Nachdrucke wurden zumeist mit geringerer Sorgfalt hergestellt: Es schlichen sich Fehler ein oder der Text wurde gar absichtlich abgeändert.

Um dem Nachdruck-Unwesen entgegenzutreten, erbaten sich Drucker daher Sonderrechte von den Obrigkeiten, die das Nachdrucken eines Werkes zumindest für eine bestimmte Zeit verboten. Der Ausdruck für diese Sonderrechte ist Privileg, mancherorts Offizin, im kirchlichen Bereich spricht man von der Imprimatur. Die Interessen der Drucker trafen sich mit den Interessen der Obrigkeiten, da letztere Einfluss auf die in ihrem Herrschaftsbereich veröffentlichten Schriften haben wollten. Besonders in Frankreich mit seiner frühen absolutistischen Struktur gelang dies, weniger beispielsweise in Deutschland. Hier ignorierten manche Landesfürsten sogar bewusst Verstöße von Verlegern gegen kaiserliche Privilegien, um diese wirtschaftlich zu unterstützen und sich begehrte Literatur billiger ins Land zu holen. Die Ideen der Aufklärung wurden zu einem großen Teil durch Raubdrucke verbreitet.

Mit Beginn der Renaissance rückte die Individualität mehr in den Vordergrund und es wurden auch Autorenprivilegien gewährt, mit denen der Schöpfer für sein Werk belohnt wurde. In Deutschland wurde ein solches Privileg zum Beispiel Albrecht Dürer (1511) eingeräumt. Dieser Schutz bezog sich jedoch auf den Schöpfer als Person (Persönlichkeitsrecht) und brachte den Urhebern noch keine Einnahmen. Angeknüpft wurde auch weiterhin am Werk als einer Sache. Mitte des 16. Jahrhunderts wurden Territorialprivilegien eingeführt, die allgemeine Nachdruckverbote in einem bestimmten Gebiet für einen begrenzten Zeitraum darstellten.

VPN Tools 2024
Die besten VPN Tools im Test 2024 Schütze deine Privatsphäre durch anonymes Surfen

Beste VPNs 2024

Als die Verleger dazu übergingen, den Autoren Honorare zu zahlen, bildete sich die Überzeugung, ihnen würde damit ein ausschließliches gewerbliches Schutzrecht zustehen (Lehre vom Verlagseigentum), auch wenn sie kein Privileg für ein Werk besaßen. Der Nachdruck wurde daher verboten, wenn die Rechte vom Autor erworben worden waren.

Erst im 18. Jahrhundert wurde erstmals über eigentumsähnliche Rechte an geistigen Leistungen (und das Phänomen des immateriellen Besitzes) theoretisiert. In einem englischen Gesetz von 1710, dem sogenannten Statute of Anne, wurde als erstes ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht des Autors anerkannt. Dieses Recht traten die Autoren dann an die Verleger ab. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit fielen alle Rechte wieder an den Autor zurück. Das Werk musste im Register der Buchhändlergilde eingetragen werden und es musste mit einem Copyright-Vermerk versehen werden, damit es geschützt war. In den Vereinigten Staaten wurde dieses Verfahren 1795 eingeführt (das Erfordernis der Registrierung wurde in England jedoch 1956 und in den Vereinigten Staaten 1978 wieder abgeschafft). Überwiegend wurde die Idee vom geistigen Eigentum mit der Naturrechtslehre begründet. Auch in Frankreich wurde in zwei Gesetzen von 1791 und 1793 ein Propriété littéraire et artistique eingeführt. In Preußen kam es zu einem entsprechenden Schutz im Jahre 1837. Die Bundesversammlung (Deutscher Bund) beschloss ebenfalls 1837 eine 10-jährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes, die 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers (post mortem auctoris) verlängert wurde. 1857 wurde im Norddeutschen Bund ein allgemeiner Urheberrechtsschutz eingeführt, der 1871 vom Deutschen Reich übernommen und später weiter ausgebaut wurde. Im Dritten Reich galt der Urheber lediglich als „Treuhänder des Werks“ für die Volksgemeinschaft.

Die besten VPN Tools 2024

Anzeige | Gesponserte Angebote
1 CyberGhost VPN
Cyberghost VPN
Bewertung 5,0
ab €2,03
Das einst in deutscher Hand entwickelte VPN-Tool CyberGhost gehört zu den bekanntesten und schnellsten am Markt. Sie ist zudem bekannt als die VPN-Software mit der besten Anbindung zu Streaming-Diensten wie Netflix, Hulu, Amazon Prime, HBO und viele mehr.
2 NordVPN
NordVPN
Bewertung 4,9
ab $3.30
NordVPN ist die unschlagbare Nummer 1 auf den Markt. Das Unternehmen aus Panama nutzt die dortige gesetzliche Lage, dass gesetzlich keine Daten gespeichert werden müssen. Das Team ist so sehr von der Qualität überzeugt, dass sie sogar eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie anbieten.
3 ExpressVPN
ExpressVPN
Bewertung 4,9
ab $6.67
ExpressVPN gehört zu den einzigen VPN-Anbietern am Markt, die sich nach einem Missbrauchsfall einer Untersuchung durch die Regierung ergehen lassen mussten. Das Ergebnis fiel äußerst positiv für den VPN-Anbieter aus, als die Regierung keinerlei Nutzerdaten finden konnte.

NO COPY

von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten

digitalwelt logo

Jan Krömer und Dr. William Sen sind u. a. Autoren des Buchs "NO COPY - Die Welt der digitalen Raubkopie" - erschienen im Klett-Cotta Verlag. Das Buch sorgte vor allem in Deutschland für Aufklärung für das Verständnis für Raubkopien und untersuchte kritisch das gesellschaftliche und auch ökonomische Grundverständnis für "die Kopie".

Das Buch NO COPY ist kostenlos online verfügbar.

>> Mehr über Jan Krömer und William Sen



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Geschichte des Urheberrechts (de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Free Documentation (gnu.org/licenses/fdl-1.3.en.html) License. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar. Die abgebildeten Bilder hier dagegen sind geschütztes Material.

Letzte Artikel über Raubkopierer sind Verbrecher? ALLE ARTIKEL ANSCHAUEN

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Please select reCAPTCHA