Der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Urhebers genießt in der Bevölkerung breiteste Zustimmung. Hingegen wird der kommerzielle Aspekt des Urheberrechts oft kritisiert.
Neben der Möglichkeit, diesen Aspekt auf gesamtgesellschaftlicher Ebene generell in Frage zu stellen, gibt es Bemühungen, unter Beachtung der aktuellen Rechtslage einzelne Werke von der Vermarktung auszuschließen.
Neben den Konsumenten, die sich durch Verschärfungen der Rechtslage in ihren Freiheiten unangemessen eingeschränkt sehen, gibt es auch Autoren, die ihre Werke gern der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung stellen wollen.
Die einfachste Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, auf das Urheberrecht zu verzichten. Dies ist jedoch nicht in jedem Rechtssystem möglich und führt weiterhin zu der Situation, dass veränderte Versionen nicht automatisch frei sind, da der Urheber der Veränderungen nicht dazu gezwungen wird, auch auf sein Urheberrecht zu verzichten. Eine Möglichkeit, dies zu umgehen, besteht darin, auf das Urheberrecht nicht zu verzichten, sondern per Lizenzvertrag an jedermann einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Dabei verlangen so genannte Copyleft-Lizenzen, dass veränderte Versionen nur zu den selben freien Bedingungen verbreitet werden dürfen.
Die Lizenzen des GNU-Projektes sind hierbei im Bereich der Freien Software insbesondere zu erwähnen, zum Beispiel die GPL für Computerprogramme und die GFDL für Lehrbücher und Bedienungsanleitungen. Weitere, angeblich besser auf die speziellen Bedürfnisse von Künstlern zugeschnittene, vor allem jedoch nicht auf bestimmte Werkstypen beschränkte Lizenzen stellt das Projekt Creative Commons zur Verfügung. Dabei handelt es sich zum einen um Open-Content-Lizenzen, also solche, die vergleichbare Freiheiten gewähren wie die Lizenzen freier Software, sowie zum anderen um wesentlich restriktivere Lizenzen.
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