Firma gründen in Amerika
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LLC oder Inc. in USA gründen – so geht’s

Firmengründung in den USA

Wie gründet man eigentlich eine Firma in den USA? Braucht man dazu ein Visum? Welche Formulare müssen ausgefüllt werden? Welche Rechtsformen gibt es? Und vor allem die wesentliche Frage, die sich viele stellen:

Kann man eine Firma in den USA gründen und dann dadurch Steuern sparen?

„Einen Laden zu eröffnen ist einfach, ihn zu führen nicht“
Spruch aus dem Orient

Voraussetzungen für die Firmengründung in Amerika

Viele wissen das nicht, aber: Um in den USA eine Firma zu gründen muss man kein Visum haben.

Wer kann gründen? Jeder kann, egal ob Arbeitsvisum, Green Card, oder Tourist, ein Unternehmen in den USA gründen. Dazu reicht es, die Formulare auszufüllen und abzuschicken. Zudem gibt es zwei verschiedene Formen von Unternehmen: Die sogenannten Domestic hat seinen Sitz in den USA. Man kann aber auch eine Außenfiliale seiner Hauptfiliale in den USA gründen, dann kreuzt man „foreign“ an. Die Steuern können bei einem foreign dann weiterhin in dem Land erfolgen, wo die Haupttätigkeit stattfindet.

Und das öffnet auch schon die Türe zu der nächsten Frage: Kann man mit der Gründung einer Firma in den USA steuern im eigenen Land sparen? Nicht wirklich. Denn, wenn ich ein Unternehmen in den USA gründe, werden die Steuern in den USA nur dann fällig, wenn die Tätigkeit dort auch stattfindet. Wenn ich also weiterhin in Deutschland arbeite, muss ich die Steuern auch in Deutschland abführen – auch wenn ich eine Firma in den USA hätte. Das gleiche gilt übrigens auch in den USA selbst. Es gibt einige Staaten, die weniger Steuern erheben, wie beispielsweise Delaware. Wenn ich aber beispielsweise in Kalifornien lebe und arbeite, die Firma aber in Delaware existiert, muss ich weiterhin die Steuern in Kalifornien abführen. Nur, wenn ich auch tatsächlich in Delaware die Arbeit ausführen Würde – dann erst wäre die Steuer auch dort fällig. Man sieht also, um die Steuer kommt man nicht drumherum.

Es geht auch ohne eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis.  Die USA unterscheidet daher zwei Gründungstypen: Domestic und Foreign. Wer also lediglich eine Filiale in den USA haben möchte, kann sein Unternehmen als „foreign“ einstufen und hätte somit gewissermaßen eine legal registrierte Unternehmensform gegründet. Dieses wäre quasi auch lediglich auf Papier, muss also nicht zwingend auch eine Bürofiliale haben. So kann also jemand aus dem Ausland so in den USA eine Firme gründen und gar Mitarbeiter dort beschäftigen – oder auch nicht –  ohne eine Arbeitserlaubnis zu besitzen.

Damit möchte ich lediglich zum Ausdruck bringen, dass Visum und Firma nicht zwangsläufig miteinander verknüpft sind. Die amerikanische Philosophie hierbei ist einfach: Wenn jemand eine Firma gründen will ist dem kein Abbruch getan. Schließlich sind Gebühren und Kosten damit verbunden, und wenn jemand bereits ist diese zu investieren, sieht der Staat diese als willkommen an. Beispielsweise wird in Kalifornien eine jährliche Mindeststeuer von $800 für eine gegründete LLC fällig, domestic oder foreign – auch wenn es keinerlei Einkünfte hat. Somit gibt der Staat also auch Ausländern die Möglichkeit ein Unternehmen zu gründen, schließlich erhält der Staat eine Steuer. Diese Steuer wird auch fällig, wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland ist – das ist eine sogenannte Fixsteuer und wird „Franchise Tax“ und in diesen US-Staaten Pflicht: Alabama, Arkansas, Delaware, Georgia, Illinois, Louisiana, Mississippi, Missouri, New York, North Carolina, Oklahoma, Pennsylvania, Tennessee, Texas, und West Virginia.

Rechtsform in den USA

Im Wesentlichen gibt es in den USA zwei Rechtsformen: LLC und INC – denn die üblichen Rechtsformen wie GmbH, AG und Co KG gibt es hier nicht. Die LLC ist die einfachste Form und die Gründung kostet je nach Staat zwischen $20 und $75. Die ist ungefähr mit einer GbR in Deutschland zu vergleichen. Doch einen wesentlichen Unterschied und Vorteil gibt es bei der LLC – man ist von der Haftung (so ähnliche wie bei der GmbH in Deutschland) ausgeschlossen. Denn LLC steht für Limited Liability Company, also ein Unternehmen mit beschränkter Haftung. Daher wird die LLC auch von vielen Kleinunternehmen bevorzugt. Bei der Besteuerung der LLC ist es auch relativ einfach: Die Verdienste der LLC werden einfach auf die Person übertragen. Das heißt, sobald die LLC Einkünfte hat, werden diese den Gesellschaftern so zugeordnet, als hätten diese das verdient.

Die Inc., Abkürzung für Incorporation schützt die Gesellschafter ebenfalls von der Haftung. Allerdings ist es so, dass bei einer Incorporation das Unternehmen selbst besteuert wird. Somit kann also die Incorporation so viel verdienen, wie sie möchte, die Gesellschafter selbst werden nicht aufgrund dieser Verdienste besteuert. Erst, wenn man sich das Geld ausschüttet (Dividend Payout genannt), wird man zur Kasse gebeten – dann wird eine Dividend Tax fällig. So wird aber auch deutlich, dass es hierbei zu einer doppelten Besteuerung kommt. Schließlich zahlt die Inc. selbst eine Steuer, und dann wird auch noch bei der Ausschüttung eine weitere Steuer fällig.

Jetzt fragen sich einige – warum dann überhaupt eine Inc. gründen. Ganz einfach: Wenn man ein großes Unternehmen sein möchte und Gelder auf dem Konto für Reinvestitionen braucht, ist das die beste Form. Wenn man allerdings direkt das Geld aus dem Unternehmen rausziehen möchte, eignet sich die LLC mehr.

Steuern in den USA

Eigentlich ist es wirklich nicht kompliziert. Steuer wird dort fällig, wo der Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Wenn die Firma den Arbeitsmittelpunkt also in den USA hat, wird die Steuer auch dort fällig. Wenn man dagegen in USA zwar eine Firma hat, jedoch seine Arbeit in Deutschland verrichtet, hat Deutschland das Anrecht auf diese Steuer.

Ein Missverständnis vorab: Man kann nicht in den USA eine Firma gründen, um in Deutschland Steuern zu sparen. Sobald eben der Arbeitsmittelpunkt in Deutschland ist, hat man nicht die Möglichkeit die sich dem deutschen Fiskus zu entziehen.

Delaware als Steueroase?

Ein beliebtes Gerücht ist, dass man im US-Staat Delaware eine Firma gründen sollte, da dort die Steuerlage besonders günstig ist. Der Grund, warum nun alle Unternehmen nicht in Delaware eine Firma gründen und Steuern sparen ist wie folgt: Der Mittelpunkt der Tätigkeit müsste auch Delaware sein. Lediglich eine Filiale dort zu haben reicht also nicht aus, um auch in Delaware die Steuer abführen zu dürfen. Wer wirklich in Delaware Steuern sparen will, muss also dort auch ansässig sein und auch vor Ort arbeiten. Die Finanzämter sagen hierzu inoffiziell, dass man mind. 180 Tage dort tätig sein müsste, um in Delaware auch Steuern abführen zu können. Natürlich geht es auch schneller, wenn man beispielsweise dort einen Wohnsitz und Aufenthaltsstatus hat. Für das amerikanische Finanzamt IRS reicht hier schon der Führerschein und ein Wohnsitz in Delaware als Beweis aus. Da es in den USA keine Anmeldepflicht gibt, wird ein ständiger Wohnsitz nachgewiesen durch Strom- und Telefonrechnungen sowie der Nachweis eine Delaware-Autoversicherung. Dann kann man auch bereits nach Tag 1 steuerrechtlich in Delaware standhaft werden – ohnehin wird die Steuer am nächsten Jahr fällig und bis dahin wird ohnehin klar, wo genau nun der Mittelpunkt der Arbeit im vorherigen Jahr war.

LLC gründen in den USA

Wie bereits oben erläutert gibt es die Möglichkeit eine Foreign oder Domestic Limited Liability Company (LLC) zu gründen. Beim Foreign ist der Mittelpunkt der Tätigkeit nicht der jeweilige US-Staat. Bei Domestic ist der Mittelpunkt der Tätigkeit der jeweilige Staat, bei dem man die LLC registriert hat.

Die Registrierung einer LLC ist in 5 Minuten erledigt.

In Kalifornien beispielsweise ist es das Formular LLC-1. Man braucht lediglich eine Adresse, den Namen des Managers und eine Person, die Briefe entgegennehmen kann. Diese Personen nennen sich in USA Corporate Agents und diese können für beispielsweise $50 pro Jahr einfach gebucht werden. Nach einer Weile erhält man vom Secretary of State eine Bestätigung per Post und die LLC ist somit offiziell gegründet.

Die einfachste Variante ist die Gründung einer LLC im sogenannten Pass-Through-Verfahren (Weiterreichung). Das heißt, jegliche Einkünfte der LLC werden einfach in meine persönlichen Einkünfte und Verluste zugeschrieben. Das ist im Grunde genauso wie eine GbR in Deutschland. Das vereinfacht die Steuererklärung um ein Vielfaches. Außerdem braucht man nicht unbedingt ein extra Bankkonto für die LLC. Diese Variante kann man auch mit mehreren Mitgliedern haben – in diesem Fall werden alle Einkünfte und Verluste der LLC prozentual and die jeweiligen Mitglieder zugeschrieben. Dies ist steuerlich sehr günstig.

Incorporation gründen in den USA

Ähnlich wie eine GmbH in Deutschland ist im Grunde eine Incorporation, abgekürzt Inc.

Es gibt hierbei zwei verschiedene Arten von Incorporations in den USA. Die beliebteste und häufigste ist die sogenannte C-Corporation.

In diesem Fall ist die Incorporation eine eigene Entität. Das heißt die Inc. ist wie eine Person – es wird eine eigene Steuererklärung fällig, es benötigt ein eigenes Bankkonto, und alle Einkünfte und Verluste laufen dann auch dementsprechend über die Incorporation ab. Den Gesellschaftern werden diese Einkünfte und Verluste nicht zugeschrieben. Wenn beispielsweise die Inc. eine Million Dollar Gewinn erwirtschaftet, wird das Geld ganz normal über die Inc. versteuert. Der Gesellschafter oder die Gesellschafter selbst müssen erst mal keine Steuern zahlen. Gewinne und Verluste bleiben also in der Inc. Die Gesellschafter werden erst dann steuerpflichtig, wenn sie sich aus der Incoporation Geld auszahlen – also im Fachjargon eine Ausschüttung tätigen (Dividend Payout).

Auswahl des Firmennamens in USA

Bei der Wahl des Namens muss man darauf achten, dass man nicht die Warenmarken von anderen verletzt. Hier sind einige Quellen, die man sich vorher anschauen muss, bevor man sich für einen Namen entscheidet:

United States Patent and Trademark Office (USPTO)

Im amerikanischen Patentamt (United States Patent and Trademark Office auf uspto.gov) sollte man sich als allererstes erstmal unter „Search Trademark Database“ unter “ Trademark Electronic Search System (TESS)“ anschauen, welche Marken bzw. Namen bereits registriert sind. Dabei kommt es auch darauf an unter welcher Klasse bestimmte Namen registriert sind. Grundsätzlich gilt jedoch, dass man einen registrierten Markennamen nicht als LLC oder Inc. anmelden sollte, da man einen rechtlichen Streit mit dem Trademark-Inhaber riskiert.

  1. LLC Register – Inc. Register
    Zusätzlich muss man im jeweiligen Staat nachschauen, ob der Name bereits als LLC oder Inc. registriert ist. Wenn man nämlich einen ähnlichen gleichen Namen registriert, riskiert man hier auch wieder, dass der Erstregistrant sich rechtlich dagegen wehrt. In Kalifornien beispielsweise nennt sich diese Recherche „Name Availability“ und wird von der California Secretary of State zur Verfügung gestellt. Selbst wenn der Name als LLC verfügbar ist riskiert man einen Rechtsstreit mit einer Incorporation – daher sollte man die Suche für LLC und Inc. vornehmen, um 100% sicher zu gehen, dass keiner der beiden den Namen registriert hat.
  2. Google
    Selbst wenn der Name weder im LLC/Inc.-Register auftaucht noch im Patentamt registriert ist, kann man sich rechtlich Probleme einräumen, wenn man einen Namen nutzt, der anderswie Bekanntheit erlangt hat. Denn rechtlich gesehen sind Trademark-Anmeldungen und ein angemeldeter Firmenname kein Garant dafür, dass Namen geschützt sind. In USA kann auch ein Name geschützt sein ohne irgendwo angemeldet zu sein. Das kann der Fall sein, wenn jemand mit einem bestimmten Namen in einem bestimmten Bereich so bekannt ist, dass es keiner Registrierung mehr bedarf – zum Beispiel eine bekannte Bäckerei in der Stadt. In diesem Fall hilft Google. Man sollte schauen, dass im Internet keiner diesen Namen für den Staat oder für das Land USA so sehr und dominant nutzt, dass man einen rechtlichen Streit riskiert.
  3. Ungeschützte Namen
    Es gibt eine einfache Lösung einen Namen für seine Firma zu finden.
    Man wählt einfach einen Namen, das man rechtlich nicht schützen kann.
    Wenn man also einen allgemeinen Namen wählt, riskiert man in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen. Will man eine Bäckerei eröffnen, wären diese Namen nicht schützwürdig und jeder könnte sie benutzen:
  • German Bakery
  • The Baking Oven
  • Baking is Fun
  • Green Bakery

Oder für eine Webdesign-Firma:

  • Awesome Design
  • Kentucky Webdesign
  • Moonlight Design

Diese Namen sind zu allgemein und haben keinen Alleinstellungsmerkmal, weswegen im amerikanischen Recht kein Schutz gewährt werden kann. Das heißt, jeder darf sich so nennen.

Der Nachteil ist natürlich, dass auch jeder andere Wettbewerber sich theoretisch so nennen könnte und man selbst dann auch nichts dagegen tun kann. Zumindest aber hat man die Sicherheit, dass niemand einen deswegen auch belangen kann.

Domain auswählen

Auch die Auswahl der Domain stellt eine Hürde. Fast alle guten .com-Domains sind in der Regel vergeben. Org-Domains werden vor allem in den USA als gemeinnützliche Unternehmen gesehen und sind daher nicht empfehlenswert. Anderer .net und andere Domains sind oft nicht sexy sind aber oft verfügbar. Wer trotzdem auf eine .com-Domain schwört, dem empfehle ich folgendes.

Einfach Präfixe zur Domain hinzufügen wie „go“, „connect“ etc., also gogermanbakery.com. Aber auch Suffixe funktionieren ganz gut wie „planet“, „media“, „star“ etc, also: yellowdesignmedia.com, yellowdesignstar.com oder yellowdesignmedia.com.

Nützlich sind dabei Verkettungstools wie beispielsweise das Concatenation Tool (www.found.co.uk/ppc-keyword-tool/). GoDaddy beispielsweise bietet auch eine Massen-Domain-Suche an und nennt ihr Tool Bulk Domain Search (www.godaddy.com/domains/bulk-domain-search.aspx).

Die Formulare zum Gründen eines Unternehmens findet man jeweils im Secretary of State des jeweiligen Staates auf deren Website.

Weitere Videos über die USA:

Arbeitsvisum USA:
Arbeitserlaubnis H1-B

Mit der amerikanischen Arbeitserlaubnis kann man in Amerika arbeiten und sogar später eine Greencard erhalten!

Greencard USA:
Voraussetzungen und Antrag

Die Greencard ist die unberechtigte Aufenthaltserlaubnis für die USA: Ein Traum für viele Geschäftsleute

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3 comments for “LLC oder Inc. in USA gründen – so geht’s

  1. Rene Weißhaar,
    3. Januar, 2021 um 11:38

    Hi,

    ich bin zufällig online auf Ihre Website gestoßen und habe ein paar Fragen was das E2-Investorenvisum angeht.
    Ich bin 25 und habe die Idee bzw. den Wunsch in die USA auszuwandern.
    Ich habe diesbezüglich bereits einige Erfahrungsberichte gelesen und recherchiert.
    Meine erste Frage dreht sich um die Investitionssumme. Wie hoch muss diese sein?
    Ich weiß, dass die Höhe der Summe nicht genau geregelt ist. Meine Geschäftsidee ist die Eröffnung eines Food Trucks, wofür ich die Summe von 50.000€ ungern überschreiten würde/möchte. (weniger wäre natürlich immer besser)
    Da man ja bereits vor der Beantragung des Visums investieren muss, stellt sich mir die Frage, was wenn ich am Ende doch zu wenig investiert habe und dann eine Absage bekomme?!

    Meine zweite Frage:

    Ich habe viele gute Bekannte in den USA und habe mir überlegt, ob es denn möglich ist das E2-Visum zu umgehen, indem das Geschäft über meinen Amerikanischen Bekannten läuft und dieser mich anstellt, sodass ich mit einem „normalen Arbeitsvisum“ vorerst dort bleiben kann und das Geschäft „betreiben“ kann.

    Freundliche Grüße

    Rene Weißhaar

    • Redaktion,
      11. Januar, 2021 um 06:32

      Hallo Rene,

      das E2-Visum ist unter anderem an das Industriefeld und auch der Anzahl der Mitarbeiter gekoppelt, die du beschäftigen wirst. Mit Sicherheit kann ich dir das nicht sagen, aber ich habe bislang noch nie gehört, dass man mit einem Food Truck ein solches Visum erhält. Anders wäre es sicherlich, wenn du zum Beispiel eine Food-Truck-Kette gründen möchtest mit beispielsweise 15 Autos und 20 Mitarbeitern, verbunden mit einem strategischen Business-Plan.

      Details zum E2-Visum findest du hier:
      https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states/temporary-workers/e-2-treaty-investors

      Dieses Vorhaben mit dem Arbeitsvisum, so du es beschreibst, klingt prekär. Mein Tipp: Geh den formellen und realen Weg, um dir später mögliche Sorgen zu ersparen.

      Ich hoffe das hilft.

      Schöne Grüße,
      lebenUSA aus https://youtube.com/lebenusa

  2. Bettina,
    9. Mai, 2018 um 12:28

    Hallo,
    dein Blog bzw. Video Blog ist einfach super! Nun habe ich mal ne Frage bezüglich einer Firmengründung. Wenn man eine Firma in den USA gründet und man muss sie vor Ort führen (da mein z.B. ein Restaurant oder Bäckerei eröffnen möchte) – kann man sich dann eigentlich selbst fördern mit dem Arbeitsvisum oder wie funktioniert das?
    Und noch eine Frage, kann man in den USA auch handwerkliche Betriebe eröffnen wie z.B. Bäckerei, Konditorei usw. auch wenn man keine berufliche Ausbildung hat? In Deutschland ist es ja so, dass man diesen Beruf erlernt haben muss um eine Firma in dieser Branche zu gründen.
    Liebe Grüße und danke für die tollen Videos und Infos!!!

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